Rechtschreibung

Tipp 18

Fügungen mit einem Partizip als zweitem Bestandteil

Wenn neben einer Fügung mit einem Partizip als zweitem Bestandteil auch eine Form im Infinitiv besteht, wird die Fügung geschrieben.
bisher neu
aufsehenerregend Aufsehen erregend (wie: Aufsehen erregen)
zeitraubend Zeit raubend (wie: Zeit rauben)
naheliegend nahe liegend (wie: nahe liegen)
wildlebend wild lebend (wie: wild leben)
   
alleinstehend allein stehend (wie: allein stehen)
andersdenkend anders denkend (wie: anders denken)
obenstehend oben stehend (wie: oben stehen)
Weiterhin zusammengeschrieben werden Fügungen, deren Infinitivform nur erweitert vorkommt: schmerzstillend, weil: die Schmerzen stillen; federführend, weil: die Feder führen; schweisstriefend, weil: vor Schweiss triefen; fremdbestimmt, weil: durch das Fremde bestimmt sein; angsterfüllt, weil: von Angst erfüllt sein; meterhoch, weil: einen oder mehrere Meter hoch sein.

Der Inhalt dieser Seite stammt aus dem Leitfaden zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung.
Herausgeberin: Schweizerische Bundeskanzlei, Bern 1998
Vertrieb: EDMZ, 3000 Bern, Fax 031 992 00 23, Bestell-Nr. 104.627 d

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