Rechtschreibung

Tipp 44

Eigennamen und Fachtermini

Bezeichnungen von Institutionen, von Organisationseinheiten der Verwaltung und von Einrichtungen haben ebenfalls den Status von Eigennamen. Solche Bezeichnungen bestehen oft aus mehreren Bestandteilen. Die Neuregelung lässt hier zwei Schreibweisen zu:
  • Alle Bestandteile ausser Artikel, Präpositionen und Konjunktionen werden grossgeschrieben. Dieser Regel folgen Schreibungen wie Eidgenössische Technische Hochschule, Abteilung Allgemeine Angelegenheiten (EDA), Schweizerisches Toxikologisches Institut, Bernisches Historisches Museum usw.
     
  • Nur das erste Wort und die Substantive des mehrteiligen Eigennamens werden grossgeschrieben, Dieser Regel folgen Schreibungen wie Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, Institut für allgemeine und vergleichende Sprachwissenschaft, Zentrale Sprachdienste (BK), Kantonales Amt für öffentlichen Verkehr usw.

 
Wie die Beispiele zeigen, ist die Schreibung uneinheitlich; sie variiert oft sogar in derselben Institution. Um in diesem Bereich zu mehr Einheitlichkeit zu gelangen, empfehlen wir, bei neuen Eigennamen, die mehrere Bestandteile enthalten, nur mehr das erste Wort und die Substantive grosszuschreiben, also etwa Dienst für innere Sicherheit, Abteilung für besondere Aufgaben. Damit wird vermieden, dass Teile des Eigennamens für sich als Termini aufgefasst werden, etwa Innere Sicherheit oder Besondere Aufgaben.

Der Inhalt dieser Seite stammt aus dem Leitfaden zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung.
Herausgeberin: Schweizerische Bundeskanzlei, Bern 1998
Vertrieb: EDMZ, 3000 Bern, Fax 031 992 00 23, Bestell-Nr. 104.627 d

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