Bezeichnungen von Institutionen, von Organisationseinheiten der Verwaltung und von Einrichtungen haben ebenfalls den Status von Eigennamen. Solche Bezeichnungen bestehen oft aus mehreren Bestandteilen. Die Neuregelung lässt hier zwei Schreibweisen zu: |
|
Wie die Beispiele zeigen, ist die Schreibung uneinheitlich; sie variiert oft sogar in derselben Institution. Um in diesem Bereich zu mehr Einheitlichkeit zu gelangen, empfehlen wir, bei neuen Eigennamen, die mehrere Bestandteile enthalten, nur mehr das erste Wort und die Substantive grosszuschreiben, also etwa Dienst für innere Sicherheit, Abteilung für besondere Aufgaben. Damit wird vermieden, dass Teile des Eigennamens für sich als Termini aufgefasst werden, etwa Innere Sicherheit oder Besondere Aufgaben. |
Der Inhalt dieser Seite stammt aus dem Leitfaden zur Neuregelung der
deutschen Rechtschreibung. Herausgeberin: Schweizerische Bundeskanzlei, Bern 1998 Vertrieb: EDMZ, 3000 Bern, Fax 031 992 00 23, Bestell-Nr. 104.627 d |
Wörterliste | Copyright: Sacha 2003 | Inhaltsverzeichnis |